Hundesteuer

Die Steuer beträgt jährlich

  • für den ersten Hund 40,00 €
  • für den zweiten Hund 90,00 €
  • für jeden dritten und jeden weiteren Hund 120,00 €

Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 6 der Hundesteuersatzung gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.