Hundesteuer
Die Steuer beträgt jährlich
- für den ersten Hund 40,00 €
- für den zweiten Hund 90,00 €
- für jeden dritten und jeden weiteren Hund 120,00 €
Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 6 der Hundesteuersatzung gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.