Wahlwerbung – Widerspruch
Immer wenn Wahlen anstehen, beschweren sich viele Bürger darüber, dass sie unaufgefordert Wahlwerbung von politischen Parteien bekommen.
Grundsätzlich erlaubt das Hessische Meldegesetz den Meldebehörden, in den sechs Monaten vor einer Wahl, den Parteien Namen und Anschriften der Wahlberechtigten bestimmter Altersgruppen, z. B. Erstwähler oder der über 65jährigen, mitzuteilen. Die Parteien dürfen diese Daten nur zur Wahlwerbung für die bevorstehende Wahl verwenden und müssen sie spätestens einen Monat nach der Wahl löschen.
Wer keine Wahlwerbung wünscht, sollte unverzüglich beim Einwohnermeldeamt Widerspruch einlegen. Dazu genügt ein kurzes Schreiben an:
Bürgerbüro Hüttenberg
Frankfurter Str. 49-51
35625 Hüttenberg