Es ist verständlich, dass man den Verstorbenen in liebevoller Weise gedenkt und dazu auch Blumen niederlegen möchte. Bei den Baumgräbern besteht die Möglichkeit, Blumenschmuck an der Stele abzulegen, die auch den Namen des Verstorbenen trägt.

Aus gegebenem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass es aber nicht zulässig ist, Blumen oder sonstigen Schmuck auf dem Baumgrab selbst abzulegen oder gar das Baumgrab zu bepflanzen oder Blumenzwiebeln zu stecken.

Nur im Rahmen der Trauerfeier dürfen Sargauflagen sowie Kränze bzw. Blumen auf dem Baumgrab abgelegt werden, die nach Verwelken von den Angehörigen zu entsorgen sind.

Viele Menschen wählen diese Bestattungsart eben wegen diesen besonderen in der Satzung niedergelegten Gestaltungsvorschriften.

Sie dürfen erwarten, dass diese Gestaltungsvorschriften eingehalten und durchgesetzt werden.

Es wird daher gebeten, den unzulässigen Schmuck auf den Baumgräbern einschließlich evtl. gesteckter Blumenzwiebeln zu entfernen.

Geschieht dies nicht, ist der Bauhof angewiesen, es ohne weitere Ankündigung zu tun.

Der Gemeindevorstand

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