– Flurbereinigungsbehörde –
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
Telefon: (0611) 535-3260
E-Mail: thorsten.knies@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-MR-05-26-43-01-B-0002#001
Flurbereinigungsverfahren Langgöns-Cleeberg
Verfahrens-Nr.: F 2643
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Langgöns-Cleeberg
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 22. Mai 2024 ist gemäß § 16 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976; BGBI. I S. 546; in der jeweils gültigen Fassung, die Teilnehmergemeinschaft (TG) des Flurbereinigungsverfahrens Langgöns-Cleeberg als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Nach § 21 (1) und (5) FlurbG ist für jede Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.
Hiermit werden alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten (Teilnehmer) sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger gemäß § 21 (2) FlurbG zu einer Teilnehmerversammlung mit Vorstandswahl eingeladen für
Montag, den 02. September 2024, um 18:00 Uhr
in das Bürgerhaus Cleeberg
Forsthausstraße 4, 35428 Langgöns
Tagesordnung:
- Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
- Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Ich bitte Sie, einen Identitätsnachweis mitzubringen.
Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Teilnehmer vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigentümers auszuweisen. Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 (3) FlurbG).
Der Vorstand der TG Langgöns-Cleeberg soll aus fünf ordentlichen Mitgliedern und fünf stellvertretenden Mitgliedern bestehen und wird gemäß § 3 (1) Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die Wahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet.
Der Vorstand vertritt die Teilnehmergemeinschaft bei wichtigen Angelegenheiten im Flurbereinigungsverfahren und wirkt in verschiedenen Verfahrensabschnitten mit, unter anderem bei der Neugestaltung des Verfahrensgebietes, bei der Wertermittlung der am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Grundstücke und bei der Festlegung und Vergabe von Ausbaumaßnahmen. Er wirkt nicht mit bei der Festlegung der neuen Grundstücke der einzelnen Beteiligten.
Bekanntmachung
Die Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Langgöns und in den angrenzenden Städten und Gemeinden Waldsolms, Schöffengrund, Hüttenberg, Linden, Pohlheim, Münzenberg und Butzbach öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Ladung über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/F2643 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Marburg, den 06. August 2024
Amt für Bodenmanagement Marburg
Im Auftrag
gez. Ufer