Kinderreisepass wird Ende des Jahres abgeschafft: Darauf müssen Eltern ab 2024 achten

Der Kinderreisepass wird aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31. Dezember 2023 abgeschafft. Eine Neubeantragung oder Verlängerung ist im Bürgerbüro der Gemeinde Hüttenberg bis zum 22.12.2023 möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben laut Gesetz bis auf weiteres gültig, sofern auch hier das Kind anhand des Fotos noch eindeutig erkennbar ist.

Elektronischer Reisepass oder Personalausweis ab 01.01.2024

Ab 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Für Reisen ins Ausland außerhalb der EU benötigen Kinder ab Geburt dann einen elektronischen Reisepass, der für Personen unter 24 Jahren 37,50 € kostet und sechs Jahre gültig ist. Für Reisen innerhalb der EU genügt, wie bei Erwachsenen auch, ein Personalausweis. Dieser kostet 22,80 € und ist ebenfalls sechs Jahre gültig.

Eine Terminvereinbarung ist direkt hier online möglich.

Was ist zu beachten?

Die Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente von sechs Jahren besteht nur, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht so stark verändert, dass es nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Anders als beim Kinderreisepass können der reguläre Personalausweis und Reisepass nicht direkt bei Beantragung ausgestellt werden. Der Personalausweis benötigt ca. 4 Wochen und der Reisepass ca. 6 Wochen, bis dieser von der Bundesdruckerei fertig gestellt ist. Aufgrund des zu erwartenden Antragsaufkommens kann die Fertigstellung auch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.

 

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