Ansprechpartner

Inna Dorscht

Standesamt

Zimmer: Erdgeschoss Nr. 106
Tel. 06441/7006-23
Fax. 06441/7006-10
inna.dorscht@huettenberg.de

Silvia Klös

Friedhofsverwaltung / Standesamt

Zimmer: Erdgeschoss Nr. 107
Tel. 06441/7006-44
Fax. 06441/7006-10
silvia.kloes@huettenberg.de

Geburt

Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.

Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden

 

Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes – Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.

UNTERLAGEN

Grundsätzlich muss die Identität in Form des Personalausweises oder des Reisepasses nachgewiesen werden!

Die Kindeseltern sind miteinander verheiratet:

  • eine beglaubigte Abschrift von dem als Heiratseintrag fortgeführten Eheregister (bis 31.12.2008 Familienbuch)
    oder
  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister (Eheschließung nach dem 31.12.2008)
    oder
  • eine Eheurkunde (Eheschließung ab dem 01.01.2009).
    In diesem Fall werden noch die Geburtsurkunden der Kindeseltern benötigt!

Haben die Kindeseltern im Ausland geheiratet, so muss neben dem Original der Heiratsurkunde eine vom vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung vorgelegt werden.

Hinweis in eigener Sache
Nach § 1592 BGB ist Vater eines Kindes der Mann, der mit der Kindesmutter verheiratet ist. Ist die Kindesmutter verheiratet, aber der Ehemann nicht der Vater des Kindes, so muss trotzdem der Ehemann in das Geburtenregister und somit in die Geburtsurkunde eingetragen werden!
Ist die Scheidung beim Amtsgericht anhängig, so kann in diesem Falle die qualifizierte Vaterschaftsanerkennung gemacht werden (1599 Abs. 2 BGB). 
Ist die Scheidung noch nicht eingereicht, so kann nur eine Vaterschaftsfeststellungsklage beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden (§ 1600 ff. BGB).

Die Kindesmutter ist geschieden oder verwitwet:

  • eine beglaubigte Abschrift von dem als Heiratseintrag fortgeführten Eheregister (bis 31.12.2008 Familienbuch) mit dem Vermerk über die rechtskräftige Scheidung bzw. über den Tod des Ehegatten
    oder
  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister (Eheschließung nach dem 31.12.2008) mit dem Vermerk über die rechtskräftige Scheidung bzw. über den Tod des Ehegatten
    oder
  • eine Eheurkunde (Eheschließung ab dem 01.01.2009) mit dem Vermerk über die rechtskräftige Scheidung bzw. dem Tod des Ehegatten.

War die Eheschließung im Ausland und die Scheidung in der Bundesrepublik Deutschland, so ist die Heiratsurkunde nebst der vom vereidigten Dolmetscher gefertigten Übersetzung und das rechtskräftige Scheidungsurteil vorzulegen.

Wurde die Ehescheidung im Ausland ausgesprochen, so ist die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil vorzulegen.

In diesem Fall müssen wir Sie darauf hinweisen, dass jede ausländische Entscheidung in Ehesachen (Scheidung) durch das Standesamt Wetzlar geprüft oder durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden muss. Nähere Informationen hierüber erteilen Ihnen die Mitarbeiter des Standesamts Wetzlar. Ist der Ehegatte im Ausland verstorben, so ist eine Sterbeurkunde vorzulegen.

Sofern die ausländischen Urkunden nicht mehrsprachig sind, müssen diese von einem zugelassenen Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Ob Sie auf den ausländischen Urkunden eine Apostille, eine Legalisation oder gar eine Urkundenüberprüfung benötigen, erfahren Sie im Standesamt Wetzlar.

Die Legalisation ist die amtliche Bestätigung der zuständigen konsularischen Vertretung, dass eine Urkunde von der dazu berechtigten Person ausgestellt worden ist. Die Apostille ist die vereinfachte Legalisation ohne Mitwirkung einer zuständigen konsularischen Vertretung. Die Bestätigung erfolgt durch die zuständige inländische Behörde. In den so genannten „Problemstaaten“ wurde die Legalisation seitens der zuständigen konsularischen Vertretung eingestellt. Daher muss in diesen Ländern eine Urkundenüberprüfung durchgeführt werden.

Die Kindesmutter ist ledig:

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder eine Geburtsurkunde. Diese bekommen Sie von dem Standesamt, wo Sie geboren sind. Sind Sie in Wetzlar geboren, so müssen Sie diese nicht besorgen.

Von Personen, die im Ausland geboren sind, wird auch eine beglaubigte Abschrift von dem als Heiratseintrag fortgeführten Eheregister (bis 31.12.2008 Familienbuch) akzeptiert, sofern sie denn dort in Spalte 9 eingetragen sind.

Die Urkunden für das Kindergeld, für das Elterngeld und für die Krankenkasse sind gebührenfrei!

Geburtsurkunde – 12 Euro
Geburtsurkunde – jede weitere 6 Euro
Geburtsurkunde (mehrsprachig) – 12 Euro
Geburtsurkunde (mehrsprachig) – jede weitere 6 Euro

Sterbefall

Beschreibung

Der Tod einer in Hüttenberg verstorbenen Person wird vom Standesamt Hüttenberg beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.

Hinsichtlich des medizinischen Teils maßgeblich ist die ärztliche Todesbescheinigung, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.

Sofern Sie ein Bestattungsinstitut beauftragt haben, wird sich dieses um die Formalitäten im Standesamt kümmern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bestattungsinstituts werden die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und auftragsgemäß die Sterbeurkunden in Empfang nehmen.

Unterlagen
  • Sterbefallanzeige
  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Personenstandsurkunden der verstorbenen Person

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, sofern der Bestatter die Formalitäten übernimmt.

Gebühren

Gebührenfreie Urkunden erhalten Sie für die Bestattung zum Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, der Sozialhilfe u. a.

Sterbeurkunde – 12 Euro
Sterbeurkunde -jede weitere – 6 Euro
Mehrsprachige Urkunde – 12 Euro
Mehrsprachige Urkunde -jede weitere- 6 Euro

 

Friedhöfe

Die Friedhöfe der Gemeinde Hüttenberg finden Sie in dieser Übersicht.

Da für Friedhöfe keine Hausnummern / Adressen vergeben werden, finden Sie hier die nächst gelegenen Anschriften zu Ihrer Orientierung / für Ihr Navigationssystem.

 

Großrechtenbach Kreuzungsbereich Friedenstraße 2 / Weinrichstraße / Im Bröhl 2
Kleinrechtenbach In der Höhe von Friedhofstraße 16 bis 22
Hochelheim (alt) nördlich Friedrichstraße 12
Hüttenberg westlich Grasweg 12
Hörnsheim (alt) zwischen Dorfgraben 9 und 15
Reiskirchen Webers Garten
Volpertshausen (alt)  Am Pflaster
Volpertshausen / Weidenhausen nördlich Fauststraße 1
Vollnkirchen nördlich Wertshäuser Straße 2

Ehe

Standesamtliche Trauungen

Trauungen finden im Trauzimmer des Rathauses in Rechtenbach oder an ausgewählten Terminen im Ballsaal des Heimatmuseums Goethehaus im Ortsteil Volpertshausen statt.

Rathaus Rechtenbach
Das Trauzimmer bietet Platz für rund 30 Gäste. Der Zugang kann von außen über den Platz „unter dem Nussbaum“ erfolgen oder durch das Rathaus / Standesamt. Für Ihren Empfang nach der Trauung kann der Außenbereich genutzt werden.

Trauzimmer mit barrierefreiem Zugang durch das Standesamt

Heimatmuseum Goethehaus

Im Ballsaal des Goethehauses können ca. 50 Gäste an der Trauung teilnehmen. Auch hier gibt es einen Innenhof, in dem Empfänge stattfinden können. Darüber hinaus haben im „Café Goethe “ in der Remise direkt auf dem Museumsgelände rund 50 Personen Platz. Die Bewirtung übernimmt der Heimatkundliche Verein Hüttenberg. Bitte beachten Sie, dass das Trauzimmer im Heimatmuseum Goethehaus im ersten Stockwerk liegt, das nur über eine (steile) Treppe zu erreichen ist. Ein barrierefreier Zugang ist nicht vorhanden. Für die standesamtliche Trauung im Heimatmuseum Goethehaus wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 150 € erhoben.

Bestuhlung im Ballsaal als Trauzimmer

Frankfurter Str. 49–51
35625 Hüttenberg

Tel. 06441/7006-0
Fax. 06441/7006-10
info@huettenberg.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo – Fr 07:30 – 12:00 Uhr
Do 07:30 – 12:00 Uhr
und 14:00–18:00 Uhr

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