Barrierefrei

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.huettenberg.de veröffentlichte Website der Gemeinde Hüttenberg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gemeindevorstand der Gemeinde Hüttenberg
Frankfurter Straße 49-51
35625 Hüttenberg
Telefon: 06441/7006-0
Telefax: 06441/7006-10
Email: info@huettenberg.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4
der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum Juli / August 2021 durchgeführten Selbstbewertung. Die Gemeinde Hüttenberg arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
• Farbgestaltung mit gelben Funktionstasten und weißer Schrift muss angepasst werden aufgrund des fehlenden Kontrastes.
• Nicht barrierefreie PDF-Dokumente
• eingebundene Videos sind aufgrund fehlender Untertitel nicht barrierefrei.
• Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden und werden noch ergänzt.
• Die visuelle Rückmeldung bei Bedienung mit der Tastatur ist nicht immer gegeben
• Alternativtexte für Bilder sind nicht bei allen Grafiken hinterlegt

Unverhältnismäßige Belastung
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierearmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an info@huettenberg.de

Geplante Maßnahmen
Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.

• Überprüfung der Website durch die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wurde angemeldet. Diese Überprüfung erfolgt noch im Jahr 2021.
• Anpassung des Kontrastes (weiße Schrift auf gelben Funktionstasten) soll bis Ende des Jahres 2021 erreicht werden.
• Inhalte in Leichter Sprache (das Ziel soll bis Ende des Jahres 2022 erreicht werden)
• Alternativtexte für Bilder verbessern und ausbauen (das Ziel soll bis Ende des Jahres 2022 erreicht werden)
• Anpassung PDF-Dateien (das Ziel soll bis Mitte Jahres 2022 erreicht werden)

Geplante Maßnahmen
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung
der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen
sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an.
Ansprechstelle Barrierefreiheit der Website Gemeinde Hüttenberg:
Gemeindeverwaltung Hüttenberg
Zentrale Dienste / Öffentlichkeitsarbeit
Frankfurter Str. 49-51
35625 Hüttenberg
Tel.: 06441/7006-0
Fax: 06441/7006-10
Email: info@huettenberg.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.08.2021 erstellt.

 

X