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Gemeinde Hüttenberg warnt vor nicht-offiziellen Online-Diensten
Die Digitalisierung in den Verwaltungen nimmt immer mehr Fahrt auf. Leider nutzen kommerzielle Drittanbieter aber genau diese Entwicklungen zu ihrem eigenen Vorteil aus – zu Lasten von Bürger*innen.
Mit gut aufgemachten, scheinbar seriös gestalteten Lockangeboten täuschen sie vor, Bürger*innen mit Online-Services den Weg zum Amt zu ersparen. Tatsächlich können sie die Versprechen aber nicht halten – und verlangen dazu noch Gebühren, die bei der Behörde selbst gar nicht fällig geworden wären. Auch in Hüttenberg sind Bürger*innen auf diese Schein-Service-Angebote schon reingefallen und haben über diese Anbieter versucht, zum Beispiel Führungszeugnisse zu beantragen. Das Führungszeugnis ist aber ausschließlich persönlich im Bürgerbüro zu beantragen. Aufpassen sollte man auch bei Online-Angeboten zu Kirchenaustritten und Meldebescheinigungen. Im Standesamt gilt dies auch für die Online-Beantragung Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden.
Die Gemeinde warnt daher: Achten Sie bei der Suche nach Online-Diensten immer darauf, direkt auf der Internetseite Ihrer Behörde nach Onlineservices zu schauen. Für die Gemeinde Hüttenberg sind alle Onlineservices gebündelt bei den Online-Services unter Onlineservice A-Z zu finden. Sollten Sie doch auf einer anderen Homepage fündig werden, lesen Sie genau, welchen Service Sie beauftragen und welche Kosten noch hinzukommen.
Personalausweis
Beschreibung
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
UNTERLAGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG
- Ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Personalausweis und/oder z. B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie in der „Foto-Mustertafel“.
- Bei Beantragung für minderjährige Kinder (unter 16 Jahren) muss mindestens ein Elternteil bei der Beantragung dabei sein.
Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Gebühren
37,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren
22,80 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren
10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis
Die Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten und können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Bearbeitungszeit
Der Personalausweis ist in der Regel in 2 – 3 Wochen abholbereit.
Weitere Vordrucke
Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises / Reisepasses
Reisepass
Beschreibung
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Der Pass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre gültig.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Beantragung des „Expresspasses“. Dieser ist innerhalb von ca. 72 Stunden zu erhalten.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines Reisepasses mit 48 Seiten an.
UNTERLAGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG
- Ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Reisepass und/oder z. B. der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie in der „Foto-Mustertafel“.
- Bei Beantragung für minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) muss mindestens ein Elternteil bei Beantragung dabei sein.
Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
Gebühren
60,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren
37,50 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren
32,00 Euro Zuschlag für einen Expresspass
22,00 Euro Zuschlag für einen 48-Seiten-Pass
Die Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten und können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Bearbeitungszeit
Der Reisepass kann in der Regel nach 4 bis 5 Wochen abgeholt werden.
Aktuell ist eine genaue Lieferzeit der Reisepässe nicht absehbar. Mit langen Wartezeiten von ca. 8 Wochen und länger ist zu rechnen.
(Expresspass ca. 72 Stunden)
Weitere Vordrucke
Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises / Reisepasses
Kinderreisepass (0 – 12 Jahre)
Beschreibung
Kinderreisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass ein Kinderreisepass nicht für alle Länder zur visumfreien Einreise ausreichend ist, in diesem Fall müsste ein richtiger Reisepass ausgestellt werden.
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amts erhältlich.
UNTERLAGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG, NEUAUSSTELLUNG UND VERLÄNGERUNG
- Das bisherige Ausweisdokument, wenn nicht vorhanden die Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität des Minderjährigen
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie in der „Foto-Mustertafel“.
- Ein*e Erziehungsberechtigte*r muss bei der Antragsstellung anwesend sein und sich ausweisen können. Von dem/der anderen Erziehungsberechtigten wird die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises oder das Original Ausweisdokument benötigt.
- Bei alleinigem Sorgerecht wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt
Gebühren
13,00 Euro für den Kinderreisepass
6,00 Euro für die Verlängerung/Aktualisierung
Die Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten und können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Bearbeitungszeit
Der Kinderreisepass ist in der Regel innerhalb von 3 – 4 Werktagen abholbereit.
Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
Anmeldung/Ummeldung
Beschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebhörde anzumelden.
Abmeldung
Beschreibung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung kann auch eine Woche im Voraus durchgeführt werden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie diese Wohnung bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie mit der Hauptwohnung gemeldet sind, abmelden.
Wenn Sie den Wohnungsstatus (Hauptwohnung, Nebenwohnung) ändern wollen, müssen Sie dies grundsätzlich ebenfalls gegenüber der Meldebehörde erklären, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
UNTERLAGEN FÜR DIE ANMELDUNG/ UMMELDUNG
- Personalausweis und Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG
- Erklärung zur Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG für Eigentümer
- Einverständniserklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung für Minderjährige nach § 22 BMG bei Minderjährigen unter 16 Jahren
Gebühren
Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen sind gebührenfrei.
10,00 Euro für das Ausstellen einer Meldebescheinigung.
Die Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten und können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Führungszeugnis
Informationen zum neuen Führungszeugnis ab 2019
Informationsflyer vom Bundesamt für Justiz für die Beantragung eines Führungszeugnisses
Hinweise
Das Führungszeugnis können Sie auch direkt über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
UNTERLAGEN
- Personalausweis/Reisepass
- Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angaben des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
- Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.
Gebühren
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro, diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
Sie können bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.
Bearbeitungszeit
Das Führungszeugnis wird in der Regel innerhalb von 10 Tagen zugestellt.

Frankfurter Str. 49–51
35625 Hüttenberg
Tel. 06441/7006-0
Fax. 06441/7006-10
info@huettenberg.de
ÖFFNUNGSZEITEN
Mo – Fr 07:30 – 12:00 Uhr
Do 07:30 – 12:00 Uhr
und 14:00–18:00 Uhr