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Gemeinde Hüttenberg warnt vor nicht-offiziellen Online-Diensten

Die Digitalisierung in den Verwaltungen nimmt immer mehr Fahrt auf. Leider nutzen kommerzielle Drittanbieter aber genau diese Entwicklungen zu ihrem eigenen Vorteil aus – zu Lasten von Bürger*innen.

Mit gut aufgemachten, scheinbar seriös gestalteten Lockangeboten täuschen sie vor, Bürger*innen mit Online-Services den Weg zum Amt zu ersparen. Tatsächlich können sie die Versprechen aber nicht halten – und verlangen dazu noch Gebühren, die bei der Behörde selbst gar nicht fällig geworden wären. Auch in Hüttenberg sind Bürger*innen auf diese Schein-Service-Angebote schon reingefallen und haben über diese Anbieter versucht, zum Beispiel Führungszeugnisse zu beantragen. Das Führungszeugnis ist aber ausschließlich persönlich im Bürgerbüro zu beantragen. Aufpassen sollte man auch bei Online-Angeboten zu Kirchenaustritten und Meldebescheinigungen. Im Standesamt gilt dies auch für die Online-Beantragung Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden.

Die Gemeinde warnt daher: Achten Sie bei der Suche nach Online-Diensten immer darauf, direkt auf der Internetseite Ihrer Behörde nach Onlineservices zu schauen. Für die Gemeinde Hüttenberg sind alle Onlineservices gebündelt bei den Online-Services unter Onlineservice A-Z zu finden. Sollten Sie doch auf einer anderen Homepage fündig werden, lesen Sie genau, welchen Service Sie beauftragen und welche Kosten noch hinzukommen.

Personalausweis

Beschreibung

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

UNTERLAGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG
  • Ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Personalausweis und/oder z. B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie in der „Foto-Mustertafel“.
  • Bei Beantragung für minderjährige Kinder (unter 16 Jahren) muss mindestens ein Elternteil bei der Beantragung dabei sein.
    Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
    Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Gebühren
37,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren
22,80 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren
10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis
Die Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten und können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Bearbeitungszeit
Der Personalausweis ist in der Regel in 2 – 3  Wochen abholbereit.

Weitere Vordrucke
Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises / Reisepasses

Reisepass

Beschreibung

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.
Der Pass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre gültig.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Beantragung des „Expresspasses“. Dieser ist innerhalb von ca. 72 Stunden zu erhalten.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines Reisepasses mit 48 Seiten an.

UNTERLAGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG
  • Ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Reisepass und/oder z. B. der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie in der „Foto-Mustertafel“.
  • Bei Beantragung für minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) muss mindestens ein Elternteil bei Beantragung dabei sein.
    Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
    Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Gebühren
70,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren
37,50 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren
32,00 Euro Zuschlag für einen Expresspass
22,00 Euro Zuschlag für einen 48-Seiten-Pass
Die Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten und können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Bearbeitungszeit

Der Reisepass kann in der Regel nach 4 bis 5 Wochen abgeholt werden.

Aktuell ist eine genaue Lieferzeit der Reisepässe nicht absehbar. Mit langen Wartezeiten von ca. 8 Wochen und länger ist zu rechnen.

(Expresspass ca. 72 Stunden)

Weitere Vordrucke
Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises / Reisepasses

Kinderreisepass (0 – 12 Jahre)

Kinderreisepass wird Ende des Jahres 2023 abgeschafft: Darauf müssen Eltern ab 2024 achten

Der Kinderreisepass wird aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31. Dezember 2023 abgeschafft.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben laut Gesetz bis auf weiteres gültig, sofern auch hier das Kind anhand des Fotos noch eindeutig erkennbar ist.

Elektronischer Reisepass oder Personalausweis ab 01.01.2024

Ab 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Für Reisen ins Ausland außerhalb der EU benötigen Kinder ab Geburt dann einen elektronischen Reisepass, der für Personen unter 24 Jahren 37,50 € kostet und sechs Jahre gültig ist. Für Reisen innerhalb der EU genügt, wie bei Erwachsenen auch, ein Personalausweis. Dieser kostet 22,80 € und ist ebenfalls sechs Jahre gültig.

Was ist zu beachten?

Die Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente von sechs Jahren besteht nur, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht so stark verändert, dass es nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Anders als beim Kinderreisepass können der reguläre Personalausweis und Reisepass nicht direkt bei Beantragung ausgestellt werden. Der Personalausweis benötigt ca. 4 Wochen und der Reisepass ca. 6 Wochen, bis dieser von der Bundesdruckerei fertig gestellt ist. Aufgrund des zu erwartenden Antragsaufkommens kann die Fertigstellung auch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie / mitzubringen sind zur Beantragung:
  • Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein
  • Aktuelles, biometrisches Passbild, nicht älter als 6 Monate
  • Aktueller Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder wenn noch kein Dokument vorhanden ist die Geburtsurkunde
  • Ein*e Erziehungsberechtigte*r muss bei Antragstellung anwesend sein und sich ausweisen können, von dem/der anderen Erziehungsberechtigten wird die Einverständniserklärung von unserer Internetseite und eine Kopie des Ausweises benötigt.
  • Gebühr: Personalausweis unter 24 Jahren 22,80 € / Reisepass unter 24 Jahren 37,50 €

 

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Anmeldung/Ummeldung

Beschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebhörde anzumelden.

 

Abmeldung

Beschreibung
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung kann auch eine Woche im Voraus durchgeführt werden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.

Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie diese Wohnung bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie mit der Hauptwohnung gemeldet sind, abmelden.
Wenn Sie den Wohnungsstatus (Hauptwohnung, Nebenwohnung) ändern wollen, müssen Sie dies grundsätzlich ebenfalls gegenüber der Meldebehörde erklären, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

UNTERLAGEN FÜR DIE ANMELDUNG/ UMMELDUNG

Gebühren
Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen sind gebührenfrei.

10,00 Euro für das Ausstellen einer Meldebescheinigung.
Die Gebühren sind bei Beantragung zu entrichten und können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Führungszeugnis

Informationen zum neuen Führungszeugnis ab 2019
Informationsflyer vom Bundesamt für Justiz für die Beantragung eines Führungszeugnisses

Hinweise
Das Führungszeugnis können Sie auch direkt über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

UNTERLAGEN
  • Personalausweis/Reisepass
  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angaben des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.

Gebühren
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro, diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
Sie können bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.

Bearbeitungszeit
Das Führungszeugnis wird in der Regel innerhalb von 10 Tagen zugestellt.

Frankfurter Str. 49–51
35625 Hüttenberg

Tel. 06441/7006-0
Fax. 06441/7006-10
info@huettenberg.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo – Fr 07:30 – 12:00 Uhr
Do 07:30 – 12:00 Uhr
und 14:00–18:00 Uhr

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