Abwassergebühr

Ab 01.01.2023 findet keine Abnahme von privaten Wasserzähler für die Gartenbewässerung durch die Mitarbeiter der Gemeinde Hüttenberg. Die Installation von privaten Wasserzähler (laut der Entwässerungssatzung der Gemeinde Hüttenberg § 28 Abs.5 ) ist nur durch ein Fachunternehmen durchzuführen.

Mitteilung über die Ver-/ Entsiegelung von Flächen

Zählermeldung / Einbau Wasserzähler

Bauen

Finanzen

       Kita-Gebühren / Hundesteuer / Pacht etc.:

Hausverkauf / Eigentümerwechsel

Sie haben vor einen Grundbesitz zu veräußern. Aus § 22 des Bewertungsgesetzes in Verbindung mit § 10 des Grundsteuergesetzes geht hervor, dass eine Übertragung der Steuerschuldner nur zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres möglich ist.

Wir sind bereit, die Umschreibung der Grundbesitzabgaben auf den Erwerber vorzuziehen, vorausgesetzt, Sie senden uns das Formular zur Mitteilung über einen Eigentumswechsel ausgefüllt mit Ihrer und der Unterschrift des Erwerbers an uns zurück. Die Umschreibung erfolgt auf den ersten des auf den Eigentumswechsel (wirtschaftlicher Eigentumsübergang bzw. Datum der Kaufzahlung) folgenden Monats.

Ein vorgezogener Eigentumswechsel ist nur möglich, wenn die gesamte wirtschaftliche Einheit übereignet wurde. Sofern sich der Eigentumswechsel nur auf einen Teil des Grundstückes erstreckt oder wenn dieses geteilt wird und auf verschiedene Erwerber übergeht, muss auf jeden Fall die Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes abgewartet werden.

Nachdem die Mitteilung über einen Eigentumswechsel bei uns eingegangen ist, erhält der neue Eigentümer einen Abgabebescheid, der die Höhe der Grundbesitzabgaben und deren Fälligkeit ausweist. Der ehemalige Eigentümer erhält einen Einstellungsbescheid. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der ehemalige Eigentümer abgabepflichtig.

 

Kontakt Eigentümerwechsel

Hunde

Soziale Leistungen

Für die Einreichung der ausgefüllten Formulare im Bürgerbüro / Rathaus Rechtenbach bitten wir Sie, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren:

Kontakt Bürgerbüro
Tel.: 06441/7006-21 / -22 / -35
E-Mail: buergerbuero@huettenberg.de

Damit Sie immer Zugang zu den aktuellsten Forularen haben, verweisen wir in den Links auf die Portale der zuständigen Behörden:

 

Vereine

Kinder und Jugendliche sollen nach der Corona-Pandemie schnell wieder Versäumtes aufholen und nachholen können. Das gilt nicht nur für den Lernstoff, sondern auch für ihr soziales Leben: Sie sollen Zeit haben für Freunde, Sport und Freizeit und die Unterstützung bekommen, die sie und ihre Familien jetzt brauchen.

 Deshalb hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro beschlossen. In diesem Rahmen schafft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit rund einer Milliarde Euro Angebote, die schnell bei Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen. Im Bereich der frühkindlichen Bildung, zusätzliche Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten sowie Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Alltag. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer Milliarde Euro dabei, Lernrückstände mit zusätzlichen Förderangeboten aufzuholen.

 Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/aktionsprogramm-aufholen-nach-corona-fuer-kinder-und-jugendliche–178422

Frankfurter Str. 49–51
35625 Hüttenberg

Tel. 06441/7006-0
Fax. 06441/7006-10
info@huettenberg.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo – Fr 07:30 – 12:00 Uhr
Do 07:30 – 12:00 Uhr
und 14:00–18:00 Uhr

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