Der Lahn-Dill-Kreis informiert:

Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltsgenehmigung: Wie geht es für ukrainische Geflüchtete weiter?

Fiktionsbescheinigungen werden verlängert / Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigungen verzögert sich

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können die Gültigkeit ihrer Fiktionsbescheinigung – also dem Dokument, das vorläufig eine Registrierung in Deutschland nachweist – bei der Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises verlängern lassen. Dazu schicken Betroffene ihr abgelaufenes Dokument postalisch an die Behörde und erhalten zeitnah die neue, verlängerte Version zurück. Die Adresse lautet: Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar.

„Wichtig ist, dass die Namen der Personen auch am Briefkasten ihres Wohnsitzes angebracht sind, damit unsere Post ankommt, wenn wir die verlängerten Bescheinigungen zurücksenden“, sagt Anna Katharina Neeb, Fachdienstleiterin des Ausländer- und Personenstandswesens des Lahn-Dill-Kreises. Außerdem sei es wichtig, dass sich Personen, die wegziehen oder Deutschland verlassen und wieder zurück in die Ukraine gehen, beim Einwohnermeldeamt in ihrer zuständigen Kommune wieder abmelden.

„Wir bekommen aktuell zusätzlich viele Anfragen von ukrainischen Geflüchteten, die auf ihre Aufenthaltserlaubnis warten – eine kleine Plastikkarte, ähnlich dem Personalausweis“, so Neeb weiter. Aufgrund der Vielzahl von Anträgen kommt es zu Verzögerungen bei der Erteilung der Genehmigung. „Wir verstehen natürlich, dass es viele Menschen eilig haben. Sie möchten Angelegenheiten in der Ukraine klären oder einfach reisen. Und das geht leider nicht ohne Aufenthaltsgenehmigung“, erklärt Anna Neeb. Mit der Fiktionsbescheinigung seien die Menschen allerdings erstregistriert und damit zunächst auf der sicheren Seite. „Mein Team arbeitet auf Hochtouren, um die Masse an Anträgen zu bearbeiten.“ Dennoch muss die Leiterin der Ausländerbehörde um noch etwas Geduld bei den Betroffenen bitten.

Auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises unter https://www.lahn-dill-kreis.de/aktuelles/fluechtlinge-im-ldk/ukraine/ steht zusammengefasst, welche Unterlagen die Geflüchteten einreichen sollten, damit sie am Ende ihre Aufenthaltsgenehmigung in den Händen halten können.

 

Störung der PIK-Stationen

Momentan gibt es eine bundesweite Störung der PIK-Stationen. Betroffen sind ukrainische Geflüchtete, die noch keine Fiktionsbescheinigung haben und ganz neu registriert werden müssen. Die Ausländerbehörde ist derzeit damit beschäftigt, Termine zu verschieben und neu zu koordinieren. Geflüchtete, die ihre Fiktionsbescheinigungen zur Verlängerung an die Ausländerbehörde senden, sind von der Störung nicht betroffen.

 

 

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