Die Gemeindevertretung hat am 18.11.2019 den Bau eines neuen Hallenbades beschlossen. Das bisherige Hallenbad war in einem baulichen Zustand, der u.a. nach Einschätzung der Dt. Gesellschaft für das Badewesen durch eine grundhafte Sanierung nicht wirtschaftlich wieder instand zu setzen war.

  • In einem Bürgerentscheid am 01.11.2020 hat eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für die Umsetzung der Neubaupläne gestimmt.
  • Das Jahr 2021 war bestimmt, den Bedarf an ein neues Hallenbad gemeinsam zwischen den Nutzern des Bades und den Gremien abzustimmen.
  • Dazu wurden die schwimmsporttreibenden Vereine und Gruppen wie auch die Schulen beteiligt.

Im nächsten Projektschritt haben mit Fachexperten und Fraktionsvertretern gebildete Arbeitsgruppen über Wochen intensiv zu folgenden Themenfeldern gearbeitet:

  • Finanzierungsfragen
  • Klärung des genauen Standorts im Bereich des Sportzentrums, grundlegende Ausgestaltung und Ausstattung eines zukünftigen
    Bades,
  • Energieversorgung (hier über das Bad hinaus auch die Versorgung der übrigen Infrastruktur vor Ort- z.B. Sportzentrum, Bürgerstuben, Feuerwehr)
  • Trägerschaft eines neuen Bades

Ergänzend wurden eine Machbarkeitsstudie sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch Fachfirmen in Auftrag gegeben und die Ergebnisse zusammen mit den Vorschlägen aus den Arbeitsgruppen den Gremien vorgestellt.

Nach intensiven Beratungen in den zuständigen Ausschüssen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg am 27.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Gestaltung

Es soll ein Becken mit 5x25m Bahnen und Startblöcken gebaut werden.

Das Becken soll mit einem halben Hubboden ausgestattet werden.

Der Neubau soll am bisherigen Standort erfolgen.

Der Neubau des Hallenbades soll räumlich von den Sporthallen getrennt sein.

Es soll eine Außenfläche geschaffen werden.

Eintrittserfassung vorrangig durch Automaten, kein ständig besetzter Kiosk, aber ggf. ein Aufenthaltsbereich im Foyer.

Parkplätze wie bisher und dazu auf der hinteren Fläche.

Finanzierung

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alle Fördermöglichkeiten, insbesondere die Fördermöglichkeiten durch SWIM und Bundesförderung genauso wie EU in Anspruch zu nehmen.

Für Planungskosten sind 1,95 Millionen Euro für den Haushalt 2022 und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7,8 Millionen Euro für den Haushalt 2023 aufzunehmen.

Bauliche Umsetzung

Der Neubau soll durch die Gemeinde umgesetzt werden.

Trägerschaft

Ziel ist eine Übertragung des laufenden Betriebes an Trägerverein durch Verpachtung.

Im Pachtvertrag ist sicherzustellen, dass der öffentliche Zugang, sowie der Zugang für Vereine und Schulen sichergestellt ist.

Energieversorgung

Die Energieversorgung soll über einen Vertrag mit einem Contractor sichergestellt werden.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Rahmen des Gesamtkonzeptes ein entsprechendes Vergabeverfahren einzuleiten.

Umsetzung

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen Projektsteuerer für das Projekt zu beauftragen.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Möglichkeiten der Umsetzung des Neubaus durch einen Generalunternehmer zu prüfen und die Gemeindevertretung zum Ergebnis der Prüfung zu informieren.

Controlling

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Berichtswesen aufzubauen. In diesem sind in Abstimmungsergebnis

Als Kontrollgremium wird der bestehende Lenkungsausschuss Hallenbad vorgeschlagen. Dieser bewertet dann die Berichte und berichtet regelmäßig den Ausschüssen und der Gemeindevertretung.

 

Auf dieser Basis wurde seitens der Projektleitung und dem Lenkungsausschuss an der Umsetzung des Neubaus weiter gearbeitet.

  • Als weiterer Meilenstein konnte die Anmeldung für das Hallenbad-Investitionsprogramm (SWIM) fristgerecht an das Land Hessen übergeben werden.
  • Zwischenzeitlich wurde die Anmeldung bestätigt und eine Fördersumme von 1. Mio. Euro in Aussicht gestellt.

Formal ist nach der erfolgreichen Anmeldung ein Förderantrag beim Land Hessen zu stellen. Diesem Antrag sind neben u.a. der Machbarkeitsstudie und der Wirtschaftlichkeitsberechnung bereits Planunterlagen und Kostenberechnungen vorzulegen, die aufgrund der komplexen Bauaufgabe incl. der gewünschten Energiekonzeption für das gesamte Quartier (Sportzentrum plus Bürgerstuben) und der damit verbundenen finanziellen Größenordnung erst nach einer gesetzlich vorgeschriebenen europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen möglich ist.

Diese europaweite Ausschreibung wird derzeit vorbereitet. Alle anderen Unterlagen gehen fristgerecht bereits zum 30.06.2022 an das Land Hessen.

Parallel wird versucht, neben der Landesförderung auch an Zuschüsse aus einem Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen zu kommen. Dieses Programm wird voraussichtlich erst im Herbst 2022 für Antragstellungen geöffnet. Dazu ist aller Voraussicht nach auch die Vorlage eines städtebaulichen Konzepts notwendig. Daher trifft es sich gut, dass mit der Technischen Hochschule Mittelhessen, Fachbereich Bauwesen, eine Kooperation in Form von Semesterarbeiten des Masterstudiengangs zur Gestaltung eines Hallenbadneubaus im Rahmen einer städtebaulichen Betrachtung vereinbart werden konnte.

 

 

 

X