Bauhof der Gemeinde Hüttenberg

Das Aufgabengebiet umfasst neben den allgemeinen Unterhaltungsaufgaben im Anlagen-, Spielplatz-, Sportplatz- und Gebäudebereich sowie Straßenbeleuchtung, auch die Sicherheit gemeindeeigener Einrichtungen, Sicherung der Verkehrsflächen und Durchführung von Baumaßnahmen in Eigenregie.

Hier finden Sie uns:

Der Bauhof befindet sich im OT Rechtenbach, Am Schwingbach 8-10.

 

 

Bauhof

Leitung Bauhof
Sonja Watz
Tel.: 0 64 41 / 679677
Mobil: 01602197150
sonja.watz@huettenberg.de

Stv. Leitung Bauhof
Christian Schindel
Tel.: 0 64 41 / 679677
Mobil: 015152843431
christian.schindel@huettenberg.de

 

Dienstzeiten Bauhof
Montag und Dienstag 6:30 Uhr –  16:15 Uhr
Mittwoch 6:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 6:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 6:30 Uhr – 15:00 Uhr
Vermietung Häcksler

In der „Baumschnittzeit“ kann der gemeindeeigene Holzhäcksler gemietet werden.

Gegen eine Gebühr von 30,- €/Std. (für private Nutzung) kann vor Ort auf Ihrem Grundstück gehäckselt werden; Die gewerbliche Nutzungsgebühr beträgt 76,- €/Std.
Die Entsorgung/Verwendung der Hackschnitzel z. B. als Abdeckung unter Sträuchern, Hecken und ähnlichem obliegt dem Auftraggeber.

Winterdienst

Die Winterzeit bedeutet für die Gemeinde auch immer die notwendige Räumung der Fahrbahnen von Schnee und Eis.

Nach der bisherigen Rechtsprechung besteht die Räum- und Streupflicht für Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslagen nur zur Sicherung des Tagesverkehrs an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Als verkehrswichtig gelten grundsätzlich nur überörtliche Durchgangsstraßen und sonstige Verkehrsmittelpunkte, auf denen erfahrungsgemäß mit stärkerem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Als gefährlich anzusehen sind u.a. scharfe Kurven und Gefällstrecken.

Trotz dieser klaren Festlegungen ist die Gemeinde Hüttenberg bemüht, mit reduziertem Salzeinsatz möglichst alle gemeindlichen Straßen befahrbar zu halten. Es ist allerdings selbstverständlich, dass bei einem umfangreichen Straßennetz nicht überall und zur gleichen Zeit geräumt bzw. gestreut werden kann.

Die Durchführung unseres Winterdienstes wird nach Priorität der „verkehrswichtigen und gefährlichen“ Straßen und Straßenabschnitte behandelt.
Es lässt sich daher nicht vermeiden, dass Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen (insbesondere reine Anliegerstraßen) erst zu einem späteren Zeitpunkt geräumt werden können.
Oft wird den Winterdienstfahrzeugen auch die Zufahrt in schmale Straßen durch parkende Fahrzeuge versperrt, so dass dort nicht geräumt werden kann.

Wir nehmen immer eine Abwägung zwischen dem Gebot der Verkehrssicherheit und der Umweltbelastung durch Streusalz vor.

Für gelegentlich auftauchende Probleme bei Durchführung des Winterdienstes bitten wir um Verständnis.
Sollten Sie Anregungen hierzu haben sowie bei Problemen, können Sie sich gerne an das Bauamt der Gemeinde Hüttenberg (Tel. 06441/7006-34) wenden.

Frankfurter Str. 49–51
35625 Hüttenberg

Tel. 06441/7006-0
Fax. 06441/7006-10
info@huettenberg.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo – Fr 07:30 – 12:00 Uhr
Do 07:30 – 12:00 Uhr
und 14:00–18:00 Uhr

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