Projektleitung und Lenkungsausschuss haben auf Basis der Beschlusslage die vergangenen Monate zielstrebig an der Umsetzung des Vorhabens weiter gearbeitet und neben der form- und fristgerechten Antragstellung für das Hallenbad-Investitionsprogramm (SWIM) folgenden aktuellen Stand erreicht:

Ausschreibung der Planungsleistungen

 Die EU-weite Ausschreibung nach § 17 Vergabeverordnung für die Disziplinen

–  Objektplaner

– Tragwerksplaner

– Freianlagenplaner

– Planung der technischen Gebäudeausrüstung und

– Projektsteuerer

ist am 24.6.2022 erfolgt.

Nach Ablauf der 30 Tage-Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind 14 Teilnahmeanträge eingegangen.

Danach wurde die eigentliche Angebotsaufforderung eingeleitet, mit Frist von weiteren 30 Tagen, und anschließend die entscheidende 4-stufige Angebotsprüfung (= Leistungsprüfung).

Alle vorgegebenen Verfahrensschritte zeitlich durchkalkuliert, ist die Vertragsschließung zu den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 bis 15.12.2022 das Ziel.

 

Kooperation THM

Mit der Technischen Hochschule Mittelhessen, Fachbereich Bauwesen, konnte eine Kooperation in Form von Semesterarbeiten des Masterstudiengangs zur Gestaltung eines Hallenbadneubaus im Rahmen einer städtebaulichen Betrachtung vereinbart werden.

10 Studiengruppen haben am 18. Juli 2022 dem Lenkungsausschuss und der Projektleitung 10 sehr interessante Vorschläge zur Neugestaltung der Ortsmitte Hüttenbergs incl. eines Hallenbadneubaus erarbeitet und vorgestellt.

Diese haben unterschiedliche Lösungsansätze zur städtebaulichen Planung, zur Gestaltung des Neubaus und zur Energieversorgung beinhaltet.

Die für uns relevanteste Studie wurde in Bezug auf die Beantragung von Bundesmitteln mit einbezogen.

Deutlich ist aber durch die Ausarbeitungen nochmal die Bedeutung der Wechselwirkung Hallenbad und Umgebungsgebäude und damit die Betrachtung des Vorhabens im Kontext sprich im Rahmen einer Gesamtkonzeption geworden.

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Neben der Landesförderung haben wir parallel daran gearbeitet, auch an Zuschüsse aus dem Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen zu kommen.

Dieses Programm wurde neu aufgelegt und seit 15.08.2022 für Antragsstellungen geöffnet. Insgesamt 476 Millionen Euro stehen in den nächsten Jahren für neue Projekte bereit.

Die Fördervoraussetzungen wurden um Aspekte des Klimaschutzes und der Anpassung an das veränderte Klima ergänzt, wie beispielsweise zusätzliche Maßnahmen der Energieeffizienz von Gebäuden.

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Entsprechend beträgt der aufzubringende kommunale Eigenanteil mindestens 55 v.H.

 Ersatzneubauten – wie bei uns der Fall – sind förderfähig, wenn es im Vergleich zur Sanierung, die nachweislich deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist.

Das Verfahren zum Förderantrag ist auch in zwei Phasen untergliedert.

Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte.

Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen.

Kommunen müssen ihre finanziellen Eigenanteile in Form von Geldleistungen und anteilig zu den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln des Bundes erbringen. Die finanziellen Eigenanteile der Kommune sind für die Laufzeit der Maßnahme zu erbringen und durch Beschluss des entsprechenden Gremiums auf Grundlage der Auswahlentscheidung mit dem Zuwendungsantrag zu bestätigen.

Die entsprechenden Beschlüsse hat unsere Gemeindevertretung am 12.09.2022 gefasst und auf dieser Grundlage ist eine fristgerechte Einreichung der Projektskizze erfolgt. Eine elektronische Eingangsbestätigung liegt vor.

Es ist damit zu rechnen, dass bundesweit eine Vielzahl von Projekten angemeldet wurden und damit wie in den vorhergehenden Förderrunden auch eine ziemliche Überzeichnung des Programms vorliegt.

Die Auswahl der mit einer Förderung bedachten Projekte soll bis November durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages – mit anschließendem Beschluss zur Entscheidung der ausgewählten Projekte – erfolgen.

Sollte unser Projekt ausgewählt werden, erhalten wir im Februar 2023 eine Einladung zu einer entsprechenden Informationsveranstaltung und es finden Koordinierungsgespräche statt.

Im Anschluss daran kann dann der eigentliche Antrag gestellt werden und im Laufe des Jahres 2023 würden die Zuwendungsbescheide erteilt.

Nächste Schritte:

Derzeit läuft nach Fristende zur Abgabe der Planungsleistungen die Prüfung der Leistungsangebote nach den Zuschlagskriterien Preis, Leistungsfähigkeit und Präsentation. Die Termine mit den Bietern zur Präsentation der skizzenhaften Planungsidee und Darstellung des Termin-, Qualitäts- und Kostenmonitoring sind für November angesetzt. Der Zuschlag bzw. die Beauftragung soll bis Ende des Jahres erfolgen, mit dem Ziel, dass Entwurf und Kostenberechnung (LPH1-3) bis Anfang Q2/2023 vorliegen.

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