Bundestagswahl am 23.02.2025:
Öffnungszeiten des Wahlamtes sowie des Bürgerbüros (Rathaus in Rechtenbach);
Beantragung der Briefwahl (bzw. eines Wahlscheines)

1) Das Wahlamt sowie das Bürgerbüro (Rathaus in Rechtenbach, Frankfurter Str. 49 – 51) sind am Wahltag und an den nachfolgend genannten Zeiten
zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses wie folgt geöffnet:

Montag 17.02.2025 von 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 18.02.2025 von 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag, 21.02.2025 von 07.30 – 15:00 Uhr
Samstag, 22.02.2025 von 10.00 – 12.00 Uhr
Sonntag, 23.02.2025 von 08.00 – 15.00 Uhr

2) Von Mittwoch, 19.02.2025, bis einschl. Freitag, 21.02.2025, können
Anträge bzgl. der Briefwahl nur noch persönlich (bei Beantragung für Dritte
mit Vollmacht) im Bürgerbüro (Rathaus in Rechtenbach, Frankfurter Str. 49 – 51)
abgegeben werden.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hüttenberg
gez. i.A. Reinl

Bundestagswahl am 23.02.2025:
Abgabe der Wahlbriefe
Briefwählerinnen und Briefwähler können die Wahlbriefe bis Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (Rathaus in Rechtenbach, Frankfurter Straße 49-51) einwerfen bzw. im dortigen Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (Freitag, 21.02.2025, 07:30 Uhr – 15:00 Uhr / Samstag, 22.02.2025, 10:00 – 12:00 Uhr / Sonntag, 23.02.2025, 08:00 – 15:00 Uhr) abgeben.

Briefwählerinnen und Briefwähler, die beabsichtigen, die Wahlbriefe mit der Post zu versenden, bitten wir darauf zu achten, ihre Sendungen frühzeitig postalisch aufzugeben. Diese müssen spätestens am Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein. Die Wahlvorstände der allgemeinen Wahlbezirke sind nicht berechtigt Wahlbriefe entgegenzunehmen.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hüttenberg
gez. i.A. Reinl

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