ANKÜNDIGUNG VON VERMESSUNGS- UND KARTIERUNGSARBEITEN, ORTSBESICHTIGUNGEN UND DOKUMENTATION FÜR DIE TRASSENPLANUNG

Hier geht es zur PDF-Datei (gesamter Bekanntmachungstext).

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
Der Rhein-Main-Link ist eins dieser zentralen Netzausbauprojekte, um Deutschland bis 2045 klimaneutral mit Strom zu versorgen. Er besteht aus den folgenden vier Vorhaben, die von der Bundesnetzagentur im aktuellen Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 bestätigt wurden. Durch die Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Rhein-Main-Links gesetzlich festgelegt.

Vorhaben Nr. 82 BBPlG (DC34) Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Bürstadt

Vorhaben Nr. 82a BBPlG (DC35) Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Hofheim am Taunus

Vorhaben Nr. 82b BBPlG (NOR-x-4) Bestandteil Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Kriftel

Vorhaben Nr. 82c BBPlG (NOR-x-8) Bestandteil Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Bürstadt/Biblis/Groß-Rohrheim/Gernsheim/Biebesheim am Rhein

Da zwischen allen Vorhaben eine räumliche Nähe besteht, plant Amprion sie gebündelt als Rhein-Main-Link umzusetzen. Dieser wird zukünftig bis zu acht Gigawatt regenerativ produzierten Strom von Nieder-sachsen nach Hessen transportieren. Maßgeblich für den Verlauf des Rhein-Main-Links ist ein sogenannter Präferenzraum, der von der Bundesnetzagentur.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Absatz 2 EnWG bekanntgemacht. Eine In-anspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der im Folgen-den beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsbe-rechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.

LISTE DER FLURE IM BEREICH DER GEMEINDE HÜTTENBERG

GEMARKUNG HOCHELHEIM _________________________________________________
Flur 1, 2, 3, 4, 8, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27
GEMARKUNG HÖRNSHEIM ___________________________________________________
Flur 3, 4

 

 

 

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