ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DIE TRASSENPLANUNG
ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG IM BEREICH DER GEMEINDE HÜTTENBERG
RHEIN-MAIN-LINK

Hier können Sie die vollständige ortsübliche Bakanntmachung einsehen
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetz-lichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
Der Rhein-Main-Link ist eins dieser zentralen Netzausbauprojekte, um Deutschland bis 2045 klimaneutral mit Strom zu versorgen. Er besteht aus den folgenden vier Vorhaben, die von der Bundesnetzagentur im aktuellen Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 bestätigt wurden. Durch die Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Rhein-Main-Links gesetzlich festgelegt.

Da zwischen allen Vorhaben eine räumliche Nähe besteht, plant Amprion sie gebündelt als Rhein-Main-Link umzusetzen. Dieser wird zukünftig bis zu acht Gigawatt regenerativ produzierten Strom von Niedersachsen nach Hessen transportieren. Maßgeblich für den Verlauf des Rhein-Main-Links ist ein sogenannter Präferenzraum, der von der Bundesnetzagentur erstmalig für Erdkabel-Gleichstromvorhaben ermittelt wurde.

DIE FOLGENDEN FLURE IM BEREICH DER GEMEINDE HÜTTENBERG SIND VON DEN MASSNAHMEN BETROFFEN
Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Vorarbeiten in Anspruch genommen werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Eine Liste der in An-spruch zu nehmenden Flurstücke finden Sie auf unserer Projektwebsite:

https://www.amprion.net/Netzausbau/Vorarbeiten/Bekanntmachungen/

GEMARKUNG GROẞRECHTENBACH __________________
Flur 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22
GEMARKUNG HOCHELHEIM _____________________________
Flur 1, 2, 3, 4, 8, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27
GEMARKUNG HÖRNSHEIM _______________________________
Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
GEMARKUNG KLEINRECHTENBACH __________________
Flur 1, 2, 3, 4, 8, 9, 10
GEMARKUNG REISKIRCHEN _____________________________
Flur 9
GEMARKUNG VOLLNKIRCHEN __________________________
Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12
GEMARKUNG VOLPERTSHAUSEN _____________________
Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11
GEMARKUNG WEIDENHAUSEN _________________________
Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6

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