Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr | Sitzungsende: 21:31 Uhr |
Benennung der Vertreterinnen und Vertreter sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Verbandsversammlungen und Aufsichtsräte;
hier: Benennung Nachrücker/in für den Aufsichtsrat Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH |
Die Gemeindevertretung empfiehlt dem Gemeindevorstand zur Wahl in den Aufsichtsrat der Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH
den Gemeindevertreter Hans Kleinschmidt.
Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, OT Rechtenbach
1. Bebauungsplanänderung „Gemeindeweide“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich hier: Aufstellungsbeschluss (Antrag des Gemeindevorstandes vom 18.06.2024) |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschließt Folgendes:
Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, Ortsteil Rechtenbach
Bebauungsplan „Gemeindeweide“ – 1. Änderung
Sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des –Bebauungsplanes „Gemeindeweide“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Ortsteil Rechtenbach im zweistufigen Regelverfahren.
(2) Der räumliche Geltungsbereich liegt im Westen der Ortslage, südlich des Schwingbachs und nördlich der Straße Am Steinsberg. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und beinhaltet die Flurstücke 62/2tlw und 63/7tlw. in der Flur 22, Gemarkung Großrechtenbach (Hüttenberg).
(3) Der Fläche ist über den rechtskräftigen Bebauungsplan als Festplatz festgesetzt. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Festsetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrstandortes angepasst werden. Planziel ist demnach die Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Ergänzend soll gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB eine Fläche für Spiel- und Sportanlagen festgesetzt werden, sodass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Fußballkäfig oder Ähnliches geschaffen werden.
Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde, der die Fläche derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Festplatz darstellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplan-Änderung ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
(5) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß
- 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach
- 2 Abs. 4 BauGB.
(6) Die Beteiligungsverfahren (frühzeitige Beteiligung) nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.
Bauleitplanung der Gemeinde Hüttenberg, Ortsteil Rechtenbach
Bebauungsplan „Gemeindeweide“ – 1. Änderung
sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Übersichtskarte des Geltungsbereiches
Genordet, ohne Maßstab
Neubau eines Feuerwehrhauses mit Feuerwehrturm in der Straße „Am Steinsberg“ im OT Rechtenbach
hier: Vergabe von Planungs- und Bauleistungen (Antrag des Gemeindevorstandes vom 12.06.2024) |
Die Gemeindevertretung beschließt für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit Feuerwehrturn auf dem ehemaligen Festplatzgelände in der Straße „Am Steinsberg“ im OT Rechtenbach Folgendes:
Auf nationaler Ebene soll eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel erfolgen, einen „Generalübernehmer“ für Planung und Bau als verbundene Leistung im Rahmen einer Gesamtlosvergabe zu beauftragen.
Damit entfällt die im Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz vorgesehene losweise Vergabe. Der Gemeindevertretung ist bewusst, dass mit dieser Vergabeart der Verlust der Fördermittel wahrscheinlich ist.
Kindergartengebühr: Jährliche Anpassung der Gebührenhöhe
(Antrag des Gemeindevorstandes vom 10.06.2024) |
Die Gemeindevertretung beschließt, die überarbeitete Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Hüttenberg zum 01.08.2024 umzusetzen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung lehnt folgenden Beschluss ab:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, einen Vorschlag zur Staffelung der Kita-Gebühren rechtzeitig vor dem nächsten Kitajahr 2025 in die GVT zu geben.
Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Rampe als barrierefreier Zugang der Toiletten und des Saals im Dorfgemeinschaftshaus Reiskirchen, Rosenstr. 2, 35625 Hüttenberg
(Antrag des Bürgermeisters vom 12.04.2024, GVT 06.05.2024, BuV 03.06.2024) |
Die Gemeindevertretung beschließt:
In die Rückwand des Eingangsbereichs soll eine Tür als behindertengerechter Zugang und Fluchtweg für den Toilettenbereich eingebaut werden.
An der Treppe zwischen Eingang und Saal soll ein Plattformlift als behindertengerechter Zugang zum Saal eingebaut werden.
Grundsatzberatung zur weiteren Umsetzung der Planungen „Baugebiet Dollenstück, Rechtenbach“
(Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und SPD-Fraktion vom 18.10.2022, GVT 31.10.2022, BuV 27.02.2023, GVT 24.04.2023, BuV 08.05.2023, GVT 05.06.2023, BuV 25.09.2023 + 26.02.2024 + 16.04.2024, GVT 06.05.2024, BuV 03.06.2024) |
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, auf Basis der Sitzung des Arbeitskreises am 11.07.2024 einen Plan erstellen zu lassen. Dieser Plan wird in der Bau- und Verkehrsausschusssitzung am 07.10.2024 beraten. Sollte dies zeitlich nicht möglich sein, wird eine Sondersitzung des BuV noch in diesem Jahr erfolgen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ebenso in dieser Sitzung Vorschläge vorzustellen, in welcher Form die Realisierung erfolgen kann.
Antrag FC Reiskirchen für zwei Mähroboter, ein Aufsitzmäher und Rasenplatzpflege
(Antrag des Bürgermeisters vom 22.04.2024, GVT 06.05.2024, BuV 03.06.2024) |
Die Gemeindevertretung beschließt, den Kauf von zwei Rasenmährobotern und eines Aufsitzmulchmähers für die Rasenpflege des FC Reiskirchen zu beauftragen.
Die Kosten von max. 12.950, -€ sollen als überplanmäßige Ausgabe verbucht werden.
Ausbau Weg auf der Platt als Ortsumgehung der Rheinfelser Straße für Radfahrer und Fußgänger
(Antrag der FÖBH Fraktion und FWG Fraktion vom 27.02.2024, GVT 11.03.2024, BuV 03.06.2024) |
Die Gemeindevertretung beschließt, den Weg „Auf der Platt“ zu sanieren und den Unterbau zu verfestigen, damit der Weg weiter wie bisher genutzt werden kann.
Überarbeitung des Produktbuches der Gemeinde Hüttenberg (Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und SPD-Fraktion vom 19.06.2024) |
Die Gemeindevertretung beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss, in Kooperation mit der Finanzabteilung der Verwaltung das Produktbuch der Gemeinde Hüttenberg zu überarbeiten und relevante Kennzahlen festzulegen, die regelmäßig in den Haushalt eingepflegt werden sollen.