Ergebnisprotokoll über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.08.2024

Sitzungsbeginn:  19:30 Uhr Sitzungsende:  22:15 Uhr

 

  Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Weidenhausen  

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt Frau Doris Küssner zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Weidenhausen.

  Finanzbericht zum 30.06.2024  

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt den Finanzbericht zum 30.06.2024 zur Kenntnis.

  Grundsatzbeschluss zur künftigen Strom- und Erdgasbeschaffung der Gemeinde Hüttenberg

(Antrag des Bürgermeisters vom 08.08.2024)

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die bestehenden Strom- und Erdgaslieferungsverträge mit der KEAM GmbH Kassel zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Zudem wird der Gemeindevorstand damit beauftragt, künftig den gemeinsamen Strom- und Erdgaseinkauf mit den Städten Braunfels, Leun und Solms durch die Bildung einer Einkaufsgemeinschaft zu betreiben.

Für die anfallenden Beratungskosten sind Mittel in Höhe von 5.000, – € (insgesamt für die Strom- und Erdgasausschreibung) für den Haushaltsplan 2025 bei Produkt 11109, Konto 6771000 vorzusehen.

Die Festlegung der Laufzeit sowie der Ausschreibungskriterien erfolgt nach Beratung durch ein Energieconsulting -Ingenieurbüro in gleicher Form durch die jeweiligen Magistrate / den Gemeindevorstand, die Zuschlagserteilung erfolgt durch die Vergabestelle der Stadt Braunfels nach gemeinsamer Submission bei separater Beschlussfassung über die Vergaben in den einzelnen Magistraten / im Gemeindevorstand an den wirtschaftlichsten Bieter.

 

  Beschlussfassung über Instandhaltungsmaßnahmen und die zeitliche Reihenfolge und Umsetzung in den Bürgerstuben Hüttenberg

(Antrag des Gemeindevorstandes vom 27.05.2024)

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss, die vorgeschlagenen Instandhaltungsmaßnahmen der Bürgerstuben auf der Prioritätenliste umzusetzen.

1. Folgende Verwendung für die Haushaltsstelle 57301010.6161000 wird durch die Gemeindevertretung beschlossen

  • Fenstertausch in Gastraum und Küche   51.348,50 €
  • Terrassenabdichtung Gaststätte              38.000,00 €

 2. Für die Aufstockung des Ansatzes wird für die Sanierung der Pächterwohnung wird eine Mittelverschiebung von der Haushaltsstelle 57301010.6161000 zur Haushaltsstelle 11109010.6161000 in Höhe von 7.000,00 € beschlossen.

3.  Für die Beschaffung der Beschallungsanlage sollen folgende Mittel verwendet werden:

  • a) Der Haushaltsrest unter der Investitionsnummer „DGH_10-003“ Sanierung Bürgerhaus Hüttenberg (rd. 40.000 € verfügbar)b) Der restliche Bedarf in Höhe von 10.000,00 € wird über eine Mittelverschiebung von der Investitionsnummer „GRUNDST-01“ Ankauf von Grundstücken“ auf die Investitionsnummer gedeckt.

4. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2025 müssen die anders verwandten Mittel, die aus der Maßnahme „Fensteraustausch Bürgerstuben (incl. Küche) ohne Gastraum“ entnommen wurden, neu veranschlagt werden.

 

  Überplanmäßige Ausgabe zur Sanierung des Hallenbodens in der Sporthalle Hüttenberg

(Antrag des Bürgermeisters vom 05.08.2024)

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung des Sportbodens der Sporthalle Hüttenberg.
  2. Zur Finanzierung erfolgt eine Mittelverschiebung von der Haushaltsstelle 57301010.6161000 auf die Haushaltsstelle 4240202.6161000 in Höhe der Sanierungsmaßnahme.
  3. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2025 müssen die anders verwandten Mittel, die aus der Maßnahme „Fensteraustausch Bürgerstuben ohne Gastraum“ entnommen wurden, neu veranschlagt werden.
  4. Die verfügbaren Mittel aus der Maßnahme „Fensteraustausch Bürgerstuben ohne Gastraum“ werden als Haushaltsrest in das Jahr 2025 übertragen.

 

  Finanzhilfe für die Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH

(Antrag des Gemeindevorstandes vom 22.07.2024)

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt eine Einlage von 5.500 € für die Gewerbegebiet Obere Surbach GmbH zu tätigen.
  2. Die Einlage soll über eine Mittelverschiebung durch die Investitionsnummer „GRUNDST-01 Ankauf Grundstücke (Bauland)“ finanziert werden.
  3. Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Zinsverbindlichkeiten aus den Darlehen vom 28.05.2013 über 105.000,00 € und die Leistungen der Bauverwaltung über 2.158,34 € der GOS GmbH erlassen werden.
  Schlussbericht Forstbetriebsplanung 2023

(Antrag des Gemeindevorstandes vom 22.07.2024)

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den TOP „Schlussbericht Forstbetriebsplanung 2023“ zur Beratung an den Ausschuss Jugend, Soziales und Umwelt zu verweisen.

  Umsetzung der Maßnahmen S-P6-031; S-P6-032 und S-P6-033 des Radverkehrskonzepts des LDK für die Gemeinde Hüttenberg

(Antrag  der FÖBH-Fraktion vom 11.08.2024)

 

 

  Teilweise Umsetzung der Maßnahmen S-P6-015 des Radverkehrskonzepts des LDK für die Gemeinde Hüttenberg

(Antrag der FÖBH-Fraktion vom 11.08.2024)

 

 

  Teilweise Umsetzung der Maßnahme S-P6-009 des Radverkehrskonzepts des LDK für die Gemeinde Hüttenberg

(Antrag der FÖBH-Fraktion vom 11.08.2024)

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die TOP 2.6., 2.7. und 2.8. – Umsetzung von Maßnahmen des Radverkehrskonzepts des LDK für die Gemeinde Hüttenberg – zur abschließenden Beratung in den Bau- und Verkehrsausschuss zu verweisen.

  Bericht des Gemeindevorstands zur Bewertung  der Grundsteuerproblematik in der Gemeinde Hüttenberg durch das Land Hessen

(Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und CDU-Fraktion vom 19.06.2024)

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen,

in der Gemeindevertretung Lösungsvorschläge zum Umgang mit der „Empfehlung“ der hessischen Finanzverwaltung zur Grundsteuerentwicklung zu präsentieren.

 Hierbei soll insbesondere auch der Vergleichszeitpunkt für die „Aufkommens-neutralität“ dargestellt werden, ebenso die seit diesem Zeitpunkt eingetretenen Grundsteueränderungen und die dafür kausalen Einzelvorhaben.

 Ebenso soll dargestellt werden, ob die unterschiedlichen Leistungen der Kommunen bei der „Empfehlung“ zugrunde gelegt wurden und ob und wo sich Hüttenberg hier vom Angebot anderer Kommunen unterscheidet.

  Grundsatzbeschluss zur Ertüchtigung der Eingangs- und Brandschutztüren zur Schaffung der Barrierefreiheit sowie der Klingel-  und Zutrittsanlage im Rathaus der Gemeinde Hüttenberg  

Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss, die Eingangstüren und die Brandschutztüren in der Verwaltung, und die zugehörige Klingelanlage so zu ertüchtigen, dass die Barrierefreiheit gewährleistet ist.

 Die Beauftragung der jeweiligen Gewerke erfolgt nach Ausschreibung durch das zuständige Gremium.

  Grundsatzbeschluss zur Beauftragung der Planungsleistungen der Lüftungsanlagen für die Sporthalle Hüttenberg und die Bürgerstuben Hüttenberg  

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Lüftungsanlagen in den Liegenschaften

1.  Sporthalle Hüttenberg

 und

2.  Bürgerstuben Hüttenberg

 unter Berücksichtigung der Erneuerung der Heizung zu erneuern und beauftragt den Gemeindevorstand die Aufträge zu den Fachplanungen der Lüftungsanlagen in den genannten Liegenschaften nach den Submissionen zu vergeben.

 

 

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