Amt für Bodenmanagement Marburg

– Flurbereinigungsbehörde –

Robert-Koch-Str. 17

35037 Marburg

Telefon: 0611 / 535-3234

E-Mail: susanne.trautwein-keller@hvbg.hessen.de

 

 

Gz.: 2-MR-05-26-43-01-B-0001#004

Geplantes Flurbereinigungsverfahren „Langgöns-Cleeberg“, Verfahrens-Nr. F 2643

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zur Aufklärungsversammlung

Es ist beabsichtigt, in Teilen der zur Gemeinde Langgöns gehörenden Gemarkungen Cleeberg, Espa und Oberkleen ein Flurbereinigungsverfahren nach § 1 in Verbindung mit § 37 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom  19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, anzuordnen.

Das vorgesehene Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von ca. 850 Hektar und ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit es für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens erforderlich ist.

Zwecke des Flurbereinigungsverfahrens sind die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft, die Förderung der Landeskultur sowie die Förderung der Landentwicklung.

Ziele sind dabei insbesondere die Verbesserung der Agrar- und Forststruktur, die Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer und die Ausweisung von Uferrandstreifen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die Förderung von Arten und Lebensräumen und die Weiterentwicklung des ländlichen Raums als Freizeit- und Naherholungslandschaft.

Die Eigentümer der zum vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als zukünftige Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer

Aufklärungsversammlung

geladen, die

am Dienstag, dem 16. April 2024, um 18:30 Uhr

im Bürgerhaus Cleeberg, Forsthausstr. 4, 35428 Langgöns

stattfinden wird.

In dieser Versammlung wird das Amt für Bodenmanagement Marburg die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer und die voraussichtlich entstehenden Kosten aufklären.

Nähere Informationen zum geplanten Flurbereinigungsverfahren sowie eine detaillierte Gebietskarte mit Darstellung der einzelnen Flurstücke sind über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/f2643 abrufbar.

Bekanntmachung

Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Langgöns sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Waldsolms, Schöffengrund, Hüttenberg, Linden, Pohlheim, Münzenberg und Butzbach öffentlich bekannt gemacht.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Adresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Marburg, 20. März 2024

Amt für Bodenmanagement Marburg

Im Auftrag

gez. Trautwein-Keller

(Verfahrensleiterin)

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