Die Gemeinde ist verpflichtet, jährlich im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht die Standfestigkeit der Grabmale zu prüfen.
Diese Überprüfung wird von einer Fachfirma durchgeführt und kann von Interessierten gerne besichtigt werden.

Die diesjährige Überprüfung findet am Dienstag, den 6. August 2024 statt.
Nach Auskunft der Firma können sich aufgrund der auf den Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse die Anfangszeiten geringfügig verändern.

 

Friedhof     Uhrzeit ab
Hüttenberg, Grasweg 10.00 Uhr
Hüttenberg, Alter Friedhof Hörnsheim Im Anschluss
Hüttenberg, Alter Friedhof Hochelheim Im Anschluss
Reiskirchen 11.00 Uhr
Volpertshausen/Weidenhausen 11.20 Uhr
Volpertshausen, Alter Friedhof 11.40 Uhr
Vollnkirchen 12.00 Uhr
Groß-Rechtenbach 12.15 Uhr
Klein-Rechtenbach 12.45 Uhr

 

Grabmale, die nicht mehr den Versetzrichtlinien entsprechen, werden markiert (nötigenfalls auch umgelegt) und sind unverzüglich von den Nutzungsberechtigten fachgerecht befestigen zu lassen.
Die Befestigung durch einen Fachbetrieb ist nachzuweisen.

 

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