
Bewerberaufruf zu Nachbesetzungen in den Hüttenberger Ortsgerichten
In den Hüttenberger Ortsgerichten II und III werden Ämter frei. Im Hüttenberger Ortsgericht II (Rechtenbach) das Amt eines Ortsgerichtsschöffen. Im Hüttenberger Ortsgericht III (Reiskirchen, Vollnkirchen, Volpertshausen, Weidenhausen) die Ämter des Ortsgerichtsvorstehers, des Stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers und eines Ortsgerichtsschöffen.
Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte.